
Tätigkeit der Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev
I. Geistiges Eigentum
Das Recht des geistigen Eigentums als Teilgebiet des Zivilrechts umfasst das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte.
1. Urheberrecht
Das Urheberrecht hat zum Gegenstand die Beziehungen, die mit der Schaffung und Verbreitung von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft verbunden sind. Dazu gehören das Entstehen des Urheberrechts an einem Werk, die Rechte der Urheber – materielle und immaterielle, die Reihenfolge ihrer Erbschaft und Abtretung sowie ihr Schutz. Neben diesen Rechten befasst sich das Urheberrecht auch mit verwandten Schutzrechten – den Rechten von ausübenden Künstlern, Produzenten, Rundfunk- und Fernsehanstalten und Herausgebern von Presseveröffentlichungen.
Einige der wichtigsten Arten der Unterstützung, die die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev im Bereich des Urheberrechts anbietet, sind die folgenden:
● Konsultationen und Erstellung von Verträgen über die Bedingungen des Auftretens von Urheberrechten;
● Beratung und Erstellung von Verträgen über die Übertragung von Rechten an einem Werk der Urheberschaft;
● Recherche, Überwachung und rechtliche Analyse von urheberrechtlichen Objekten;
● Vorbereitung und Beratung von Produktions-, Management- und Verlagsverträgen; Verträge über die Vervielfältigung und Verbreitung von Ton- und Videoaufzeichnungen; Verträge, die von ausübenden Künstlern geschlossen werden; Verträge mit Rundfunk- und Fernsehanstalten; Verträge über die Nutzung von Datenbanken und Computerprogrammen;
● Schutz im Falle der Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken sowohl vor Gericht als auch auf außergerichtlichem Wege, auch vor einem Schiedsverfahren.
2. Rechte an Gegenständen des gewerblichen Rechtsschutzes
In den letzten Jahren wurde das etablierte Konzept der gewerblichen Schutzobjekte deutlich erweitert. So umfasst das gewerbliche Eigentum heute nicht nur Erfindungen, Gebrauchsmuster, Marken, geografische Angaben, Geschmacksmuster, neue Pflanzen- und Tierrassen und Topologien integrierter Schaltkreise, sondern auch Geschäftsgeheimnisse (Handelsinformationen, Know-how und technologische Informationen) und Systeme der künstlichen Intelligenz.
Einige der wichtigsten Arten der Unterstützung, die die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes anbietet, sind die folgenden:
● Beratungen und Erstellung von Verträgen über Gegenstände des gewerblichen Rechtsschutzes, die ein ausschließliches oder nicht ausschließliches Nutzungsrecht gewähren; komplexe Lizenzvereinbarungen;
● Recherche, Überwachung und rechtliche Analyse von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern usw.;
● Eintragung, Erneuerung, Vertretung im Verfahren für alle Arten von angemeldeten und eingetragenen Gegenständen des gewerblichen Eigentums: Marken; Geschmacksmuster; Erfindungen; Gebrauchsmuster, geografische Angaben usw.;
● Konsultationen und Erstellung von Verträgen und Vertretung vor staatlichen Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz gemäß der Verordnung (EU) № 2024/1689;
● Vertretung vor dem Patentamt der Republik Bulgarien (BPO) in Bezug auf Verfahren für:
- Registrierung von Marken;
- Eintragung eines gewerblichen Geschmacksmusters;
- Eintragung eines Gebrauchsmusters;
- Erteilung eines Patents für eine Erfindung;
- Ausstellung einer Bescheinigung für eine neue Pflanzensorte / neue Tierrasse.
● Vertretung vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Verfahren zu:
- Eintragung einer Unionsmarke (UM);
- Eintragung eines Unionsgeschmacksmusters (REUD);
- Eintragung geschützter Ursprungsbezeichnungen (PDO);
- Eintragung geschützter geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Weine (PGI);
- Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen und aromatisierte Weine (GI);
● Vertretung vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Verfahren für:
- Anmeldung eines Patents für eine Erfindung (PCT-Patent);
- Anmeldung einer internationalen Marke gemäß dem Madrider Abkommen und seinem Protokoll;
- Anmeldung eines gewerblichen Geschmacksmusters – gemäß dem Haager Abkommen.
● Vertretung vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents;
● Schutz bei Verletzungen von Rechten des gewerblichen Eigentums sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich, auch vor Schiedsverfahren, der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs, der Zollagentur, dem Kulturministerium und dem Patentamt in Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit verletzten Rechten des geistigen Eigentums.
II. Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht (oder Korporatives Recht) befasst sich mit der Gründung, dem Betrieb und der Beendigung von Handelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft mit Aktien, Gesellschaft mit variablem Kapital) sowie mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung der Handelsvertretung sowie mit allen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (Händler) und dem Vertreter.
Obwohl sie keine Kaufleute sind, haben gemeinnützige juristische Personen (Vereine und Stiftungen) eine rechtliche Ordnung, die der von Handelsgesellschaften ähnelt.
Einige der wichtigsten Arten der Unterstützung, die die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev im Bereich des Gesellschaftsrechts anbietet, sind die folgenden:
● Beratung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Gründungsakten usw.
● Eintragung von neu gegründeten Unternehmen/gemeinnützigen juristischen Personen in das Handelsregister und das Register der gemeinnützigen juristischen Personen (HRRGNJP) bei der Registeragentur;
● Vorbereitung von Dokumenten und Eintragung von Änderungen der Umstände, die der Eintragung in das Handelsregister der juristischen Personen unterliegen;
● Umwandlung von Handelsgesellschaften;
● Umstrukturierung des Eigentums an Handelsgesellschaften, Übertragung von Anteilen und Anteilen, Einbringung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen in das Kapital von Handelsgesellschaften;
● Übertragung von Handelsunternehmen;
● Liquidation von Handelsgesellschaften;
● Vorbereitung von Verträgen über die Handelsvertretung (Bevollmächtigung von Prokuratoren, Handelsvertretern und -assistenten, Handelsvertretern und Vermittlern).
III. Handelsrecht
Das Handelsrecht (das Recht des Handelsverkehrs oder das Recht der Schuldverhältnisse der Händler) befasst sich mit dem Abschluss, der Durchführung und der Stornierung verschiedener Geschäfte, die das Recht als Handelsgeschäfte einstuft.
Im Bereich des Handelsrechts bietet die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev folgende Arten von Unterstützung an:
● Beratung und Erstellung von Verträgen über den gewerblichen Verkauf von Waren, einschließlich solcher mit internationalem Bezug;
● Beratung und Erstellung von Verträgen über Operating- und Finanzierungsleasing;
● Beratung und Erstellung von Kommissions- und Speditionsverträgen;
● Vorbereitung von Schuldscheinen und Wechseln und deren Übertragung;
● Beratung und Gestaltung von Franchise- und Factoringverträgen;
● Beratung und Erstellung von Lizenzverträgen;
● Dienstleistungen kommerzieller Sicherheiten;
IV. Vollstreckungsverfahren
Das Vollstreckungsverfahren nach der Zivilprozessordnung ist aufgerufen, durch staatlichen Zwang eine unbefriedigte Forderung des Gläubigers durchzusetzen, die das Gericht bereits durch eine vollstreckbare Entscheidung anerkannt hat.
Zum Vollstreckungsverfahren gehört auch das Mahnverfahren, das eine noch schnellere Vollstreckung der nicht befriedigten Forderung zum Ziel hat.
Im Bereich der Vollstreckungsverfahren bietet die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev folgende Arten von Unterstützung an:
● Vorbereitung von notariellen Einladungen für die Eintreibung unbezahlter Forderungen, die Kündigung verschiedener Arten von Verträgen oder für den Widerruf von Vollmachten;
● Vertretung vor staatlichen Gerichten und privaten/staatlichen Gerichtsvollziehern im Rahmen von Vollstreckungsverfahren;
● Erlangung eines Vollstreckungsbefehls auf der Grundlage von Vollstreckungsbescheiden und Anordnungen zur sofortigen Vollstreckung;
● Durchführung des Forderungsschutzes im Rahmen von Vollstreckungsverfahren.
V. Datenschutz
In den letzten mehr als zehn Jahren hat die moderne Gesellschaft die massenhafte Durchdringung digitaler Technologien nicht nur miterlebt, sondern auch aktiv daran teilgenommen – sowohl im Berufs- als auch im Alltag. Diese beispiellose Entwicklung hat die Notwendigkeit eines höheren Schutzniveaus für die personenbezogenen Daten der Nutzer mit sich gebracht. Der erste derartige Schritt wurde mit der Verordnung (EU) № 2016/679 (GDPR) unternommen, mit der die bulgarischen Rechtsvorschriften harmonisiert wurden.
Im Bereich des Datenschutzes bietet die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev folgende Arten von Unterstützung an:
● Vertretung in Verfahren wegen unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten vor der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten;
● Rechtsvertretung bei der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten vor staatlichen Gerichten;
● Vertretung in einem Verhandlungsprozess.
VI. Wettbewerbsschutz
Die normale Entwicklung des Handelsumsatzes setzt das Vorhandensein einer bestimmten Sicherheit voraus. Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, unlauteren Wettbewerb zwischen Händlern zu verhindern, die Schaffung von Kartellabsprachen und die Bildung von Monopolen zu verhindern.
Im Bereich des Wettbewerbsschutzes bietet die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev folgende Arten von Unterstützung an:
● Vertretung im Verhandlungsprozess;
● Ausarbeitung und Beantwortung von Anordnungen nach Wettbewerbsregeln;
● Vertretung vor der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs:
- in Fällen im Zusammenhang mit individuellen Verstößen gegen das Wettbewerbsschutzgesetz;
- in Verfahren zur Erlangung von Genehmigungen im Falle einer Konzentration wirtschaftlicher Tätigkeit.
● Vertretung vor dem Obersten Verwaltungsgericht in Verfahren zur Berufung von Entscheidungen der Kommission zum Schutz des Wettbewerbs.
VII. Vermittlung
Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, die oft Jahre dauern und in der Regel nicht den Willen einer der Parteien zum Ausdruck bringen, ist die Mediation eine außerprozessuale Methode, um im Geiste der Zusammenarbeit und des guten Willens ein für beide Parteien vorteilhaftes Ergebnis zu erzielen.
Die Mediation ist ein Prozess, bei dem die Kommunikation zwischen den Parteien völlig freiwillig erfolgt, informell ist und in der Regel mit einer Vereinbarung endet, die von den Parteien ohne Einschränkung in der Form genehmigt wird. Die Parteien vertrauen den Ausgang der zu lösenden Frage nicht einem Dritten an, sondern führen die Verhandlungen unabhängig voneinander, wobei sie so weit wie möglich von registrierten Mediatoren unterstützt werden. Die Regelungen in der Mediation zeichnen sich durch Stabilität aus, da sie den Charakter einvernehmlicher Entscheidungen haben.
Die von der Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev angebotene Mediation zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
● freiwillige Wahl des Verfahrens, das den Parteien eine echte Chance bietet, ihre guten persönlichen und geschäftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten;
● strenge Vertraulichkeit – die Mediation ist nicht offen oder öffentlich;
● nimmt weniger Zeit in Anspruch;
● kann Teil eines Vertrags sein oder im Einvernehmen der Parteien angewendet werden;
● Die Parteien und ihre Vertreter nehmen gemeinsam an dem Verfahren teil.
Die Streitigkeit wird durch Mediation nach einem vereinfachten Verfahren beigelegt, das beiden Parteien im Voraus bekannt ist. Sie können sie ändern und an die Besonderheiten des Rechtsstreits anpassen.
VIII. Erbrecht
Das Erbrecht tritt zum Zeitpunkt des Todes einer Person in Kraft. An diesem Punkt wird sein Vermächtnis entdeckt – die Gesamtheit seiner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Aufgabe des Erbrechts ist es, festzulegen, welche Personen und unter welchen Quoten den Verstorbenen erben können.
Im Bereich des Erbrechts bietet die Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev folgende Arten von Unterstützung an:
● Erstellung von Testamenten;
● Unterstützung bei der Feststellung des Inhalts des Nachlasses;
● Vertretung in Teilungsverfahren.
IX. Ausländische Investitionen
Das Team der Anwaltskanzlei Georgieva & Georgiev bietet umfassende Informationen über die rechtlichen Bedingungen im Zusammenhang mit den Investitionen ausländischer natürlicher und juristischer Personen, wie z.B.:
- Auswahl der in praktischer und steuerlicher Hinsicht am besten geeigneten Rechts - und Organisationsform für die Registrierung und/oder Vertretung von Handelsgesellschaften auf dem Territorium der Republik Bulgarien im Hinblick auf die Ziele des Investors;
- Umwandlung von Handelsgesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Trennungen, Spaltungen und Umwandlungen durch Änderung der Rechts- und Organisationsform;
- Unterstützung bei der Erteilung von Genehmigungen durch staatliche Behörden (Arbeitsagentur, Finanzministerium, Arbeitsministerium und Migrationsdirektion beim Innenministerium) bei der Ausübung wirtschaftlicher oder arbeitsrechtlicher Tätigkeiten auf dem Territorium der Republik Bulgarien für den kurzfristigen, langfristigen und dauerhaften Aufenthalt;
- Rechtliche Analyse und detaillierte Recherche aller rechtlichen Aspekte der Investition;
- Vorbereitung von Vollmachten, Erklärungen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit der Durchführung der oben genannten Dienstleistungen;
- Rechtshilfe bei der Erlangung einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis - bis zu 90 Tage ab dem Datum der Einreise in das Land;
- Rechtshilfe bei der Erlangung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis – zwei Arten: langfristig, mit einer zulässigen Dauer von bis zu einem Jahr und dauerhaft, mit einer zulässigen unbefristeten Aufenthaltsdauer im Land;
- Rechtshilfe bei der Erlangung der bulgarischen Staatsbürgerschaft.